Kfz-Versicherung
Mindeststandards für die Kfz-Versicherung von privaten Personenkraftwagen:
- Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB)“ (jeweilige Fassung 2002 oder 2004) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Muster-TB, Klauseln und Änderungsempfehlungen.
- Geltungsbereich Europa und außereuropäisches EU-Gebiet für Haftpflicht und Kasko (gem. AKB § 2a, Einschränkungen dürfen nur individuell vereinbart werden).
- Mallorca Police (Versicherungsschutz für VN und Lebenspartner im Rahmen des AKB-Geltungsbereichs) in Höhe der Vertrags-Versicherungssumme. Eine Einschränkung auf Urlaubsreisen und Anmietung eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges von einem gewerblichen Vermieter ist zulässig.
- Marderbissschäden (unmittelbare) in der TK, ohne Folgeschäden.
- Kein Abzug „Neu für Alt“ bei der Lackierung bis zum Schluß des vierten auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres.
- Sonderausstattung bis 2.500 Euro.


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